Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kältebrüder GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Kältebrüder GmbH, Langenberger Str. 590, 45277 Essen, im Bereich Kälte-, Klima- und Kaltwassersysteme.
1.2 Unsere Leistungen umfassen insbesondere Wartungen, Inbetriebnahmen, Störungsdienste, Reparaturen, Dichtheitsprüfungen, kältemitteltechnische Arbeiten sowie die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen, Komponenten und Materialien.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bedingungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Die Angebotsgültigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort keine Angebotsgültigkeit angegeben, gilt das Angebot 14 Tage ab Angebotsdatum.
2.3 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beauftragung des Auftraggebers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.4 Technische Angaben, Leistungsbeschreibungen, Mengen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
3. Vertraulichkeit von Angeboten und Unterlagen
3.1 Unsere Angebote, Kostenvoranschläge, technischen Ausarbeitungen, Kalkulationen, Preise, Zeichnungen, Berechnungen, Konzepte und sonstigen Angebotsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
3.2 Eine Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung zur Einholung, Erstellung oder Verhandlung von Vergleichs- oder Gegenangeboten ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
3.3 Dies gilt nicht, soweit eine Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur ordnungsgemäßen internen Prüfung des Angebots durch den Empfänger erforderlich ist.
4. Leistungsumfang
4.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
4.2 Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen, Lieferungen, Nebenarbeiten, Zusatzarbeiten oder Erschwernisse sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
4.3 Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten oder nach tatsächlichem Zeit-, Material- und Mehraufwand abgerechnet.
4.4 Bei Störungs- und Diagnoseeinsätzen schulden wir die fachgerechte Fehlersuche und Bewertung. Ein bestimmter Reparaturerfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anlage, der Aufstellort und die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
5.2 Erforderliche Zugangskarten, Schlüssel, Freigaben, Sicherheitsunterweisungen, Arbeitsgenehmigungen, Ansprechpartner und technische Unterlagen sind rechtzeitig bereitzustellen.
5.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Anlage für die vereinbarten Arbeiten betriebsbereit bzw. sicher außer Betrieb genommen werden kann.
5.4 Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Rüstzeiten oder Mehraufwand, die durch fehlende Zugänglichkeit, fehlende Freigaben, fehlende Unterlagen oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet.
5.5 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Einsatztermin alle für die Durchführung unserer Leistungen erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere freier und sicherer Zugang zur Anlage, erforderliche Schlüssel, Zugangskarten, Freigaben, Sicherheitsunterweisungen, Arbeitsgenehmigungen, technische Unterlagen, Ansprechpartner vor Ort, Betriebsbereitschaft der Anlage, erforderliche Medien, Strom- und Wasserversorgung, erforderliche Abschaltungen sowie die rechtzeitige Fertigstellung notwendiger Vorleistungen anderer Gewerke.
5.6 Kann ein geplanter Einsatz aus Gründen, die nicht von der Kältebrüder GmbH zu vertreten sind, nicht, nicht vollständig oder nur mit Verzögerung durchgeführt werden, sind wir berechtigt, die tatsächlich angefallenen Zeiten sowie die hierfür reservierte Einsatzzeit bis zum geplanten Einsatzumfang nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abzurechnen. Ersparte Aufwendungen sowie eine zumutbare anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft werden berücksichtigt.
5.7 Dies gilt insbesondere bei fehlender Zugänglichkeit, fehlenden Freigaben, fehlenden Unterlagen, fehlenden Ansprechpartnern, fehlender Betriebsbereitschaft der Anlage, nicht abgeschlossenen bauseitigen Vorleistungen oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
6. Preise und Abrechnung
6.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
6.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.3 Stundenlohnarbeiten, Störungseinsätze, Zusatzarbeiten, Fahrzeiten, Fahrtkosten, Spesen, Material und sonstige Nebenkosten werden gemäß Angebot oder nach unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet.
6.4 Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.5 Wartezeiten, Rüstzeiten und Erschwernisse werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern sie nicht von der Kältebrüder GmbH zu vertreten sind.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
7.2 Ist kein Zahlungsziel vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.3 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
7.5 Bei offenen, fälligen Forderungen sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen, sofern dies dem Auftraggeber vorher angekündigt wurde und keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.
8. Rechnungsanschrift und Rechnungsberichtigung
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Rechnungsanschrift sowie erforderliche Bestellnummern, Kundenauftragsnummern oder sonstige Pflichtangaben rechtzeitig, spätestens mit der Auftragsbestätigung, mitzuteilen.
8.2 Kosten für Rechnungsberichtigungen, die nicht von der Kältebrüder GmbH zu vertreten sind, werden gesondert berechnet.
8.3 Eine Rechnungsberichtigung oder Neuausstellung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers führt nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des vereinbarten Zahlungsziels. Maßgeblich bleibt das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel.
9. Termine und Fristen
9.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
9.2 Liefer- und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Hersteller, Lieferanten und Großhändler.
9.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Krankheit, Witterung, behördliche Vorgaben, fehlende Zugänglichkeit, fehlende Freigaben oder sonstige Umstände, die nicht von der Kältebrüder GmbH zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
9.4 Wird ein verbindlich abgestimmter Einsatztermin durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt, verschoben oder kann aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, können die hierfür reservierten Kapazitäten nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen berechnet werden, soweit eine anderweitige Einplanung nicht mehr zumutbar möglich ist.
9.5 Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
10. Lieferung, Material und Eigentumsvorbehalt
10.1 Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit ab Lager bzw. Werk, sofern nicht anders vereinbart.
10.2 Versand-, Transport-, Verpackungs- und Logistikkosten werden gemäß Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
10.3 Das Eigentum an gelieferten Materialien, Ersatzteilen und Anlagenteilen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
10.4 Der Auftraggeber darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
11. Kältemittel, Betriebsmittel und gesetzliche Vorgaben
11.1 Arbeiten an kältetechnischen Anlagen, Kältemitteln und druckführenden Bauteilen erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.
11.2 Kältemittel, Öle, Filter, Trockner, Dichtungen, Keilriemen und sonstige Betriebsmittel werden nach tatsächlichem Verbrauch bzw. gemäß Angebot berechnet.
11.3 Der Auftraggeber ist für die Betreiberpflichten der Anlage verantwortlich, soweit diese gesetzlich dem Betreiber zugeordnet sind. Hierzu können insbesondere Prüfpflichten, Dokumentationspflichten, Dichtheitskontrollen und die Führung von Anlagenunterlagen gehören.
11.4 Von uns erstellte Prüf- und Servicedokumentationen ersetzen nicht die eigenständigen Betreiberpflichten des Auftraggebers, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
12. Abnahme und Leistungsnachweise
12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
12.2 Serviceberichte, Arbeitsnachweise, digitale Unterschriften, Prüfprotokolle oder sonstige Leistungsnachweise gelten als Nachweis der erbrachten Leistungen.
12.3 Wird eine Abnahme oder Unterschrift ohne berechtigten Grund verweigert oder ist kein Ansprechpartner vor Ort, gilt die Leistung als erbracht, sofern die Arbeiten tatsächlich ausgeführt und dokumentiert wurden.
13. Gewährleistung
13.1 Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme bzw. bei Lieferungen ab Übergabe der Ware, sofern gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
13.3 Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf den beauftragten und von uns ausgeführten Leistungsumfang.
13.4 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Vorleistungen, Fremdleistungen, Bestandsanlagen, Altanlagen, nicht erkannte Vorschäden oder nicht von uns verursachte Mängel übernehmen wir keine Gewährleistung.
13.5 Verschleißteile und Betriebsmittel wie Kältemittel, Öle, Filter, Trockner, Keilriemen, Dichtungen und ähnliche Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Mangel auf üblichen Verschleiß, unsachgemäßen Betrieb oder fehlende Wartung zurückzuführen ist.
13.6 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
14. Haftung
14.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Eine Haftung für Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Wartung und Betreiberverantwortung
15.1 Wartungen erfolgen nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Wartung.
15.2 Eine Wartung stellt keine Garantie für einen störungsfreien Dauerbetrieb der Anlage dar.
15.3 Empfehlungen zu Reparaturen, Austausch, Erneuerung oder weiteren Prüfungen erfolgen nach bestem fachlichen Ermessen auf Grundlage des erkennbaren Anlagenzustands.
15.4 Der Auftraggeber bleibt für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten und die rechtzeitige Beauftragung erforderlicher Prüfungen verantwortlich.
16. Störungseinsätze und Notdienst
16.1 Bei Störungseinsätzen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit-, Fahrt-, Material- und Mehraufwand, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
16.2 Eine sofortige Störungsbeseitigung kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Ersatzteile, Betriebsmittel und technischen Voraussetzungen verfügbar sind.
16.3 Notdienst-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze werden mit den vereinbarten oder üblichen Zuschlägen berechnet.
17. Fremdleistungen und bauseitige Leistungen
17.1 Bauseitige Leistungen, Elektroarbeiten, Kernbohrungen, Gerüste, Arbeitsbühnen, Brandschutzmaßnahmen, Entsorgungen, Maurer-, Dachdecker-, Trockenbau-, Sanitär- oder sonstige Fremdgewerke sind nur Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
17.2 Für bauseitige Vorleistungen und Fremdleistungen übernehmen wir keine Verantwortung, sofern diese nicht von uns beauftragt oder ausgeführt wurden.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltung
18.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
18.2 Zurückbehaltungsrechte dürfen nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
19. Datenschutz
19.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
19.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
20. Verbraucherstreitbeilegung
20.1 Die Kältebrüder GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Essen.
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zertifizierungen und Nachweise
Die Kältebrüder GmbH ist zertifizierter Fachbetrieb nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Damit sind wir berechtigt, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten an kältetechnischen Anlagen durchzuführen, insbesondere Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Außerbetriebnahme.
Unsere Anerkennung umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen sowie den alternativen Stoffen Ammoniak (NH₃), Kohlendioxid (CO₂) und Kohlenwasserstoffen.
Zertifizierung gültig bis: 12.03.2029
Steuerliche Nachweise wie die Bescheinigung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG sowie die Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG stellen wir Auftraggebern bei Bedarf gerne zur Verfügung.